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§ 23 SoSi-Abkommen USA

ARD 5333/22/2002 Heft 5333 v. 20.8.2002

( § 23 SoSi-Abkommen USA ) Da das Abkommen zwischen Österreich und den USA im Bereich der Sozialen Sicherheit (SoSi-Abkommen USA) nach Vorliegen der beiderseits erforderlichen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erst mit 1. 11. 1991 in Kraft getreten ist und nach Art 23 Abs 1 SoSi-Abkommen USA keinen Anspruch auf Leistungen für die Zeit vor seinem In-Kraft-Treten oder auf eine einmalige Geldleistung bei Tod, wenn die betreffende Person vor seinem In-Kraft-Treten gestorben ist, begründet, ist ein vor diesem Zeitpunkt liegender Leistungsanfall (hier: auf Witwenpension) aus diesem Abkommen nicht abzuleiten. OGH 19.12.2000, 10 ObS 274/00t (2. Rechtsgang; 1. Rechtsgang siehe OGH 15. 9. 1998, 10 ObS 438/97b, ARD 5008/19/99).

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