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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bildung des Verwaltungsrates des Hauptverbands

ARD 5332/16/2002 Heft 5332 v. 14.8.2002

( § 441b, § 441c, § 441e, § 442a ASVG ) Die Unvereinbarkeitsbestimmung, die mit dem Konzept einer Selbstverwaltung nicht konform sein dürfte, aber auch jene Regelungen, welche die Bildung des Verwaltungsrates und seine Stellung im HVSVT regeln, scheinen verfassungswidrig zu sein. Dadurch, dass den im HVSVT zusammengefassten SV-Trägern auf die Bestellung des Verwaltungsrates kein Einfluss zukommt, scheint den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestellung von Organen der Selbstverwaltung nicht entsprochen zu sein. Es ist zwar verfassungsrechtlich zulässig, den HVSVT nicht als Selbstverwaltungskörper, sondern wie einen ausgegliederten Rechtsträger der Staatsverwaltung einzurichten, diesfalls müsste aber die Bindung an Weisungen der obersten Organe der Staatsverwaltung iSd Art 20 Abs 1 B-VG ausdrücklich gesetzlich angeordnet sein.

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