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BGBl II 2002/309

ARD 5331/3/2002 Heft 5331 v. 9.8.2002

Änderung der Basis- und Referenzzinssatzverordnung, BGBl II 1999/27, ARD 4998/5/99. In Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 29. 6. 2000 [zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr] (Zahlungsverzugs-Richtlinie), ARD 5146/15/2000 und ARD 5153/27/2000, durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz (vgl. Regierungsvorlage 4. 6. 2002, 1167 d. BlgNR XXI. GP, ARD 5316/3/2002, deren Kundmachung im BGBl abzuwarten bleibt) wird der Basiszinssatz an die Entwicklung des Zinssatzes für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank - anstelle der Einlagefazilität - (rückwirkend) mit 1. 8. 2002 geknüpft. Verordnung der Bundesregierung; BGBl II 2002/309, ausgegeben am 2. 8. 2002.

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