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Mindestentgelt für Pflegeheimbedienstete

ARD 5330/3/2002 Heft 5330 v. 6.8.2002

( §§ 22 ff. ArbVG, MLT f. Hausgehilfen und Hausangestellte ) Der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte ist für Hauswirtschaftsarbeiten und Betreuungsarbeiten verrichtende Arbeitnehmer eines keinem Kollektivvertrag unterliegenden und - trotz Möglichkeit - keinem kollektivvertragsfähigen Verband angehörigen Seniorenpflegeheims anwendbar.

OGH 13.09.2001, 8 ObA 87/01d

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