vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 17, § 18 Abs 1 Z 6 EStG

ARD 5329/23/2002 Heft 5329 v. 2.8.2002

( § 17, § 18 Abs 1 Z 6 EStG ) Gemäß § 18 Abs 1 Z 6 EStG sind Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig, nicht aber Steuerberaterkosten schlechthin. Unter Steuern sind Geldleistungen zu verstehen, die von Gebietskörperschaften kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen auferlegt werden. Zu den Steuern oder Abgaben gehören aufgrund dieser Definition aber nicht Sozialversicherungsbeiträge, da diese nicht an Gebietskörperschaften geleistet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte