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Einbringung von Minderheitsanteilen

ARD 5327/26/2002 Heft 5327 v. 26.7.2002

BMF 15.05.2002

( § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG ) Im Falle der Einbringung von Minderheitsanteilen, die nach § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG in Summe zur Stimmrechtsmehrheit der übernehmenden Körperschaft führen, kann Art III UmgrStG auch auf miteingebrachte stimmrechtslose Anteile oder Substanzgenussrechte iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG bezogen werden.

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