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§ 212 Abs 4, § 217, § 218 Abs 1 BAO idF vor BGBl I 2000/142

ARD 5325/36/2002 Heft 5325 v. 19.7.2002

( § 212 Abs 4, § 217, § 218 Abs 1 BAO idF vor BGBl I 2000/142 ) Die sinngemäße Anwendung der für Ansuchen um Zahlungserleichterung geltenden Vorschriften auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen und auf Anträge auf Entscheidung über solche Berufungen durch die Abgabenbehörde 2. Instanz bedeutet im Fall der Einbringung einer Berufung - wie bei Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens - einerseits ein bis auf weiteres Hinausschieben der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages und andererseits eine Nachfristsetzung, wenn der Berufung nicht stattgegeben wird. In Fällen einer Berufung kann nämlich regelmäßig davon ausgegangen werden, dass eine Berufung gegen einen ein Zahlungserleichterungsansuchen abweisenden Bescheid nicht vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist nach § 218 Abs 2 BAO idF vor BGBl I 2000/142, eingebracht wird. VwGH 22.03.2000, 98/13/0227. (Bescheid aufgehoben)

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