vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Abs 1 GewO, § 1 Abs 2 Baugewerbe-BefähigungsnachweisVO, Art 6, Art 18 StGG

ARD 5325/29/2002 Heft 5325 v. 19.7.2002

( § 22 Abs 1 GewO, § 1 Abs 2 Baugewerbe-BefähigungsnachweisVO, Art 6, Art 18 StGG ) Die für den Baumeisterbefähigungsnachweis verordnete Einschränkung der Anerkennung einer fachlichen Tätigkeit in leitender Stellung nur auf solche Beschäftigungszeiten, die bei einem gewerblich tätigen Baumeister erworben wurden, die damit ausschließt, dass eine 2-jährige fachliche Tätigkeit in leitender Stellung als Bauleiter oder Polier außerhalb des Baumeistergewerbes ebenfalls für die Erlangung der Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Baumeister herangezogen werden kann, scheint in Zusammenhalt mit der Berufs- und Ausbildungsfreiheit gegen das verfassungsgesetzlich gewährte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung zu verstoßen, weil die Baugewerbe-Befähigungsnachweisverordnung keine anderen sachlich gleichwertigen Ausbildungsalternativen berücksichtigt. Die Gesetzmäßigkeit der Wortfolge "im Rahmen einer ausführenden Baumeistertätigkeit gemäß § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994 zurückgelegte" in § 1 Abs 2 Baugewerbe-BefähigungsnachweisVO , BGBl 1996/294 , wird daher von Amts wegen geprüft. VfGH 1 .03.2002B-697/00.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte