( § 255 Abs 3 ASVG ) Können Inkontinenzbeschwerden eines Versicherten durch die Verwendung von Zäpfchen und Einnahme einer ballaststoffarmen Kost so weit behandelt werden, dass nur mit einem ein- bis zweimaligen Toilettenbesuch während eines 8-Stunden-Arbeitstages gerechnet werden muss, ist der Versicherte noch nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. OGH 12.06.2001, 10 ObS 129/01w.