( § 255 Abs 3 ASVG ) Ist der Alkoholismus eines Versicherten „rein theoretisch“ beherrschbar, auch wenn in Hinblick auf die Grenzbegabung und die Familienstruktur eine Alkoholabstinenz nicht zu erwarten ist - was an der grundsätzlichen Beherrschbarkeit jedoch nichts ändert -, begründet die Alkoholkrankheit allein noch keine Invalidität iSd § 255 Abs 3 ASVG. OGH 24.04.2001, 10 ObS 83/01f.