( § 255 ASVG ) Das Verweisungsfeld wird von der Summe aller jener Berufe gebildet, die derselben Berufsgruppe zuzurechnen sind, weil sie eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen. EDV-Berufe und kaufmännische Berufe erfordern aber jeweils eine eigenständige und unterschiedliche Ausbildung, weil die beiden Sparten keinesfalls gleichartige bzw. gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen. ASG Wien 29.03.2000, 31 Cgs 8/99. (ZAS Jud. 1/2002)