( § 53 Abs 3 WFG ) Betreffend das Vorliegen der für die Gebührenbefreiung erforderlichen Tatbestandselemente kommt es auf den Zeitpunkt des Entstehens des Gebührenanspruches an. Fallen nach diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung wieder weg, hat dieser Umstand auf die Zuerkennung der Gebührenbefreiung keine rückwirkenden Auswirkungen. VwGH 07.12.2000, 2000/16/0061. (Bescheid aufgehoben)