( § 255 ASVG ) Beitragsmonate, die ein Versicherter als Schulungszeiten nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz erworben hat, sind nur als Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG anzusehen, nicht aber als Zeiten einer qualifizierten Beschäftigung iSd § 255 Abs 1 und Abs 2 ASVG. OGH 10.07.2001, 10 ObS 155/01v.