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Kein Berufsschutz bei überwiegender Berufsausübung vor Lehrabschlussprüfung

ARD 5324/19/2002 Heft 5324 v. 16.7.2002

( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein Kraftfahrer, der bis zur Lehrabschlussprüfung 9 Jahre lang nur eine Teiltätigkeit des Lehrberufes ausgeübt hat, die nicht als angelernte Tätigkeit anzusehen ist, erlangt durch die nachträgliche Lehrabschlussprüfung mangels Überwiegens der qualifizierten Tätigkeit iSd § 255 Abs 2 ASVG auch dann keinen Berufsschutz, wenn er danach noch 29 Beitragsmonate als gelernter Kraftfahrer erworben hat.

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