vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bemessungsgrundlage für Sonderzahlungen nach dem KVI

ARD 5322/17/2002 Heft 5322 v. 9.7.2002

( § 49 Abs 2 ASVG, KVI ) Die nach dem Kollektivvertrag für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) gewährten Schreibzulagen, Verwendungszulagen, „abbaufähigen Zulagen“, Akademikerzulagen und Maturantenzulagen sind unter den im KVI verwendeten Begriff des Gehalts bzw. Bezugs zu subsumieren und daher in die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlungen einzubeziehen.

VwGH 27.07.2001, 97/08/0401

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte