vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Werkvertrag bei Redakteurstätigkeit

ARD 5317/13/2002 Heft 5317 v. 21.6.2002

( § 1151 ABGB ) Kann ein Redakteur weder das Thema eines Beitrags wählen, noch wann oder ob er einen Artikel zu einem bestimmten Thema abliefert, ist er weiters an die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel gebunden, hat er die Arbeitszeit einzuhalten, ist er organisatorisch in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden und bekommt er nicht für die Erbringung einzelner „Werke“, sondern monatlich Honorare bezahlt, dann liegt trotz Bezeichnung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses als Werkvertrag ein echtes Dienstverhältnis vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte