( § 61 Abs 4 AVG ) Wird in der Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides ausdrücklich die „Vorstellung bei der Landesregierung“ als zulässiger Rechtsbehelf erwähnt, ist das Rechtsmittel auch dann richtig eingebracht, wenn die Vorstellung an das Amt der Landesregierung, das Hilfsorgan der Landesregierung ist, gerichtet wird. VwGH 17. 4. 2000, 96/17/0343. (Bescheid aufgehoben)