Einführungserlass zur Verordnung (EG)Nr 1346/2000 des Rates v. 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO), ARD 5309/9/2002. Am 31. 5. 2002 ist die EuInsVO in Kraft getreten und auf alle nach diesem Zeitpunkt eröffnete Insolvenzverfahren (Art 43 EuInsVO) anzuwenden. Sie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft mit Ausnahme Dänemarks. Als Rechtsakt des europäischen Gemeinschaftsrechts ist sie unmittelbar anwendbar und geht dem nationalen Recht vor. Erlass des BMJ 24.04.2002, JMZ 30.008/2-I.11/2002; JABl 2002/20, 4. Stück, ausgegeben am 3. 6. 2002.