vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 AVRAG, Art 3 RL 77/187/EWG

ARD 5315/10/2002 Heft 5315 v. 14.6.2002

( § 3 AVRAG, Art 3 RL 77/187/EWG ) Art 3 Richtlinie 77/187/EWG des Rates v. 14. 2. 1977 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen] (Betriebsübergangsrichtlinie 1977) (Anm. d. Red.: neu kodifiziert durch RL 2001/23/EG des Rates v. 12. 3. 2001, ARD 5213/11/2001) ist dahin auszulegen, dass die bei der Entlassung (hier: aus betrieblichen Gründen) eines Arbeitnehmers bestehenden Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag, einem Arbeitsverhältnis oder einem für den Veräußerer im Verhältnis zu diesem Arbeitnehmer verbindlichen Kollektivvertrag unter den in Art 3 RL 77/187/EWG festgelegten Voraussetzungen und in den darin gesetzten Grenzen unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen auf staatliche Akte zurückgehen oder durch staatliche Akte ausgestaltet worden sind, und unabhängig von den praktischen Modalitäten dieser Ausgestaltung auf den Erwerber übergehen (hier: durch eine Kollektivvereinbarung ausgehandelte, jedoch aus öffentlich-rechtlichen Gründen gesetzlich geregelte Ansprüche von Arbeitnehmern des öffentlichen Gesundheitswesens in Großbritannien auf Gewährung einer bis zum Eintritt des gesetzlichen Pensionsalters begrenzten vorzeitigen Altersrente und einer Ausgleichszahlung im Fall der Entlassung). EuGH 04.06.2002, Rs. C-164/00 , Fall Beckmann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte