( § 2 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 1 Z 1 BSVG ) Hat der Eigentümer eines Wiesengrundstückes die Nutzung desselben durch Mähen und anschließende Verwertung des Grases dritten Personen überlassen, liegt keine landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr vor und unterliegt der Eigentümer daher nicht der Pflichtversicherung nach dem BSVG.
VwGH 04.10.2001, 98/08/0008