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Arbeitskräfteüberlassung eines Schlossers

ARD 5314/7/2002 Heft 5314 v. 11.6.2002

( § 10, § 11 AÜG ) Für einen im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung eingesetzten Schlosser ist bei der Festlegung eines angemessenen und ortsüblichen Grundentgeltes der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe facheinschlägig und angemessen.

ASG Wien 10.05.2001, 12 Cga 66/00p, Berufung erhoben

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