( § 11 AlVG idF vor BGBl I 2000/142 ) Beendet ein Rechtsanwaltsanwärter sein Dienstverhältnis, um als selbständiger Rechtsanwalt tätig zu sein, liegt darin kein triftiger Grund iSd § 11 AlVG idF vor BGBl I 2000/142, der der 4-wöchigen Sperrfrist für das Arbeitslosengeld entgegensteht.
VwGH 01.06.2001, 2000/19/0136