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Sperrfrist für Arbeitslosengeld bei Selbstkündigung ohne triftigen Grund

ARD 5313/20/2002 Heft 5313 v. 7.6.2002

( § 11 AlVG idF vor BGBl I 2000/142 ) Beendet ein Rechtsanwaltsanwärter sein Dienstverhältnis, um als selbständiger Rechtsanwalt tätig zu sein, liegt darin kein triftiger Grund iSd § 11 AlVG idF vor BGBl I 2000/142, der der 4-wöchigen Sperrfrist für das Arbeitslosengeld entgegensteht.

VwGH 01.06.2001, 2000/19/0136

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