Festsetzung von Trinkgeldpauschalen für Friseure in Oberösterreich ab 1. 1. 2002 durch die OÖ Gebietskrankenkasse mit monatlich € 58,86 für mindestens eine Woche beschäftigte Dienstnehmer, € 2,91 für tageweise Beschäftigte und mit monatlich € 19,62 für Lehrlinge. Amtl. VerlautbarungNr 70/2002 v. 4. 6. 2002. (www.avsv.at )