( § 135 Abs 1 lit c Vlbg. GemeindebedienstetenG ) Die Äußerung eines Gemeindeangestellten „Du bist ein Riesenarschloch!“ gegen den unmittelbaren Vorgesetzten stellt eine erhebliche und unentschuldbare Ehrverletzung iSd § 135 Abs 1 lit c Vorarlberger Gemeindebedienstetengesetz dar; dies umso mehr, wenn keine unmittelbare, eine solche Reaktion auch nur verständlich erscheinen lassende Provokation durch den Vorgesetzten vorausgegangen ist und dies überdies kein einmaliger Vorfall war, sondern bereits zur Verwarnung führende „sprachliche Ausfälligkeiten“ vorangegangen waren. OGH 15.02.2001, 8 ObA 220/00m.