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§ 27 Z 6 AngG

ARD 5312/36/2002 Heft 5312 v. 4.6.2002

( § 27 Z 6 AngG ) Die Beschimpfung einer Vorgesetzten mit den Worten „Fuck you, bitch“, ist jedenfalls als erhebliche Ehrverletzung iSd § 27 Z 6 AngG gegenüber einem Mitbediensteten zu qualifizieren, die eine Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigt. Bei den verwendeten beleidigenden Worten handelt es sich um solche, die im allgemeinen Sprachgebrauch eines Durchschnittsmenschen zwar nicht verwendet, aber verstanden werden. Dem Arbeitnehmer musste daher - auch wenn er aus dem Kulturkreis der USA kommt - einerseits klar sein, dass seine Vorgesetzte diesen Wortlaut verstehen und missbilligen würde, und andererseits, dass sie sich dadurch in ihrer Ehre erheblich verletzt fühlen würde, umso mehr als auch Kunden bei dem Vorfall zugegen gewesen sind. ASG Wien 05.04.2001, 26 Cga 23/00t, rk.

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