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§ 354 Z 2 ASVG, § 65 ASGG

ARD 5312/26/2002 Heft 5312 v. 4.6.2002

( § 354 Z 2 ASVG, § 65 ASGG ) Die vorläufige Bevorschussung einer Pension durch den Versicherungsträger, über die nicht mit Bescheid abzusprechen ist, stellt keine Leistungssache iSd § 354 Z 2 ASVG und daher auch keine Leistung iSd § 65 Abs 1 und Abs 2 ASGG dar. Der Rechtsweg ist somit unzulässig und die Klage zurückzuweisen. LG Steyr 09.09.1999, 30 Cgs 119/99. (ZAS Jud. 4/2001)

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