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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen rückwirkende Außerkraftsetzung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit

ARD 5312/21/2002 Heft 5312 v. 4.6.2002

( § 122c BSVG idF vor BGBl I 2000/43, § 255 Abs 21 BSVG idF vor BGBl I 2001/101, § 280 Abs 2 Z 1 BSVG ) Die rückwirkende Außerkraftsetzung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 255 Abs 21 BSVG idF BGBl I 1999/176 für weibliche Versicherte, die am 1. 9. 1996 das 50. Lebensjahr bereits vollendet hatten, durch § 280 Abs 2 Z 1 BSVG scheint wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz verfassungswidrig zu sein.

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