Festsetzung eines Trinkgeldpauschales für das Lohnfuhrwerkgewerbe durch die Stmk. Gebietskrankenkasse. Für Chauffeure von Taxis oder Mietwagen in der Steiermark, deren Beschäftigungsverhältnis für mindestens 1 Woche oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist, wird ein Trinkgeldpauschalwert in der Höhe von € 45,- für den Kalendermonat und für kurzfristig nur an einzelnen Tagen beschäftigte Fahrer - ohne Rücksicht auf die Zahl der Arbeitsstunden - in der Höhe von € 2,- pro Arbeitstag ab dem Beginn des Beitragszeitraumes Mai 2002 festgesetzt. Amtl. Verlautbarung Nr 48/2002 v. 26. 4. 2002. (www.avsv.at )