( § 6 Z 2 lit a EStG, § 12 Abs 1 Z 5 KStG ) Zuschüsse eines Gesellschafters zur Sanierung der Gesellschaft sind in voller Höhe als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu aktivieren, auch wenn die weiteren Gesellschafter keine oder im Verhältnis zu ihrer Beteiligung geringere Zuschüsse geleistet haben.
VwGH 28.11.2001, 99/13/0254