( § 6 EStG ) Geht eine Teilzahlung einer Forderung zwar erst nach dem Bilanzstichtag, aber noch vor der Bilanzerstellung ein, ist diese Zahlung bei der Bewertung der Forderung zu berücksichtigen und eine Teilwertabschreibung der Forderung im Ausmaß der Zahlung nicht anzuerkennen.
VwGH 22.11.2001, 98/15/0157