(§ 1 Abs 3 Z 7 VBG, KV-Bundestheater - technisches Personal) Das Vertragsbedienstetengesetz findet gemäß § 1 Abs 3 Z 7 VBG keine Anwendung auf das technische Personal der Bundestheater. Lässt der Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das technische Personal der Bundestheaterverwaltung eine Einordnung der Tätigkeit (hier: als Krankenschwester) nicht zu, liegt ein dem VBG unterstehendes Dienstverhältnis zur Republik Österreich vor. OGH 19. 9. 2001, 9 ObA 162/01s.