(KV-Filmschaffende) Der Kollektivvertrag für Filmschaffende unterscheidet im Anhang unter „Berufsbilder“ nicht zwischen einem „ersten“ oder „zweiten“ Tonassistenten. ASG Wien 26.11.1999, 25 Cga 201/97d. (Arb 11.972)
(KV-Filmschaffende) Der Kollektivvertrag für Filmschaffende unterscheidet im Anhang unter „Berufsbilder“ nicht zwischen einem „ersten“ oder „zweiten“ Tonassistenten. ASG Wien 26.11.1999, 25 Cga 201/97d. (Arb 11.972)