( § 3 AVRAG ) Das Urteil des ASG Wien 4. 7. 2001, 29 Cga 14/01t, ARD 5282/11/2002, betreffend unzulässige Kündigung im Zuge eines Betriebsübergangs und Zeitpunkt der Geltendmachung des Fortsetzungsanspruchs durch den Arbeitnehmer, wurde wegen mangelnder Feststellungen darüber, ob die entsprechende Abteilung, in der der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, überhaupt einen übergangsfähigen Betriebsteil darstellte, aufgehoben und die Arbeitsrechtssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. OLG Wien 20.02.2002, 8 Ra 349/01d.