( § 115, § 120 ArbVG ) Das Urteil des ASG Wien 6. 11. 2000, 10 Cga 74/99w, ARD 5224/13/2001, betreffend Angleichung des einem BR-Mitglied zustehenden Entgelts an das im Rahmen von Änderungskündigungen gekürzte Lohnniveau der übrigen Arbeitnehmer nach Ablehnung der zuvor den anderen Arbeitnehmern angebotenen Alternativen (Lohnkürzung oder Kündigung), wurde wegen Feststellungsmängel aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an des Erstgericht zurückverwiesen. OLG Wien 17.01.2002, 10 Ra 150/01d, Rekurs zulässig.