( § 1, § 47 EStG, Art 9 Abs 2 DBA-BRD ) Ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das Dienstnehmer an deutsche oder österreichische Auftraggeber verleiht und das als Verleiher gemäß Rz 923 LStR 1999 Arbeitgeber ist, ist auch für jene Lohnbezüge lohnsteuerabzugspflichtig, die auf Kurzeinsätze (unter 183 Tagen) auf deutschem Staatsgebiet entfallen; insoweit ist Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet (vgl. BMF 7. 2. 2000, EAS 1597, ARD 5115/27/2000).