Voraussetzungen für den Abzug von Begräbniskosten als außergewöhnliche Belastung. Nach Ansicht des Autors Dr. Christian Lenneis, Wien, erweist sich die Rz 890 LStR 2002, ARD 5264/14/2001, jedenfalls dann als unzutreffend, wenn der Nachlass bereits durch die Kosten des Verlassenschaftsverfahrens aufgezehrt ist. (RdW 2002/70, S. 183, Heft 3)