( KV-Gastgewerbe ) Der Mindestbetrag für die tägliche Teilzeitbeschäftigung gemäß Pkt 5 lit b KV für Arbeiter im Gastgewerbe wurde mit € 23,20 festgesetzt. Dieser Betrag übersteigt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von € 23,16 (für 2002) und ist ab der Märzabrechnung zu berücksichtigen. (Tiroler Wirtschaft v. 26. 4. 2002)