Arbeitsrecht
Welches Gesetz ist arbeitsrechtlich gesehen Rechtsgrundlage?
Rechtsgrundlage ist das „Bundesgesetz über die Sicherung des Arbeitsplatzes für zum Präsenz- oder Ausbildungsdienst einberufene oder zum Zivildienst zugewiesene Arbeitnehmer (Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 - APSG). Das Wehrgesetz (WG) und das Zivildienstgesetz (ZDG) enthalten wehr- bzw. zivildienstrechtliche Bestimmungen.