Verordnung des BMWA über die Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft betreffend Festlegung eines zusätzlichen Kontingents nach Ausschöpfung der durch BGBl II 2002/53, ARD 5284/4/2002, zugeteilten Kontingente in Höhe von 7.540 ausländischen Saisonarbeitskräften, deren Beschäftigungsbewilligungen 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2002 enden dürfen. BGBl II 2002/159, ausgegeben am 19. 4. 2002.