Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung samt Anlage u.a. betreffend sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung und organisatorische Maßnahmen zur Planung des Gesundheitswesens mittels eines Krankenanstaltenplans und eines Großgeräteplans ab 1. 1. 2001 . BGBl I 2002/60, ausgegeben am 16. 4. 2002.