( § 18 Abs 1 KVG ) Auch die Übertragung eines Geschäftsanteiles auf einen Treuhänder ist ein Anschaffungsgeschäft gemäß § 18 Abs 1 KVG, weil ganz unabhängig davon, welche Bedeutung im Einzelfall dem Attribut „treuhändig“ zukommt, von einem entgeltlichen Geschäft auszugehen ist. VwGH 27.01.2000, 99/16/0455, 99/16/0456. (Beschwerde abgewiesen)