( § 26 Z 2 AngG ) Die Ankündigung eines Arbeitgebers, einen Konkursantrag zu stellen und alle Zahlungen sofort einzustellen, berechtigt noch nicht zum vorzeitigen Austritt wegen Nichtzahlung des - zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen - Entgelts.
OGH 28.09.2001, 8 ObA 215/01b