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Kein UV-Schutz eines Lehrers beim Transport von privaten Unterrichtsgegenständen

ARD 5302/7/2002 Heft 5302 v. 16.4.2002

( § 90 Abs 2 Z 3 B-KUVG, § 175 Abs 2 Z 5 ASVG ) Da es sich bei als Anschauungsmaterial verwendeten privaten Bildern nicht um Arbeitsgeräte eines Zeichenlehrers iSd § 175 Abs 2 Z 5 ASVG handelt, steht der beim Ausladen der Bilder erlittene Unfall nicht unter Unfallversicherungsschutz.

OGH 30.10.2001, 10 ObS 343/01s

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