vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 Z 4 AngG

ARD 5301/30/2002 Heft 5301 v. 12.4.2002

( § 27 Z 4 AngG ) Selbst wenn es strittig ist, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, einem im Krankenstand befindlichen Arbeitnehmer die Weisung zu erteilen, die voraussichtliche Dauer seines Krankenstandes durch ärztliche Bestätigung nachzuweisen, kann die Nichtvorlage einer derartigen Bestätigung jedenfalls nicht als eine zur Entlassung berechtigende beharrliche Dienstverweigerung iSd § 27 Z 4 AngG angesehen werden, wenn dem Arbeitnehmer die Weisung nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber erteilt wird, sondern er erst durch einen Arbeitskollegen - zufällig und ohne Anweisung des Arbeitgebers - telefonisch auf die Anordnung des Arbeitgebers hingewiesen wird und zu diesem Zeitpunkt der nächste Kontrolltermin beim behandelnden Arzt erst über eine Woche später angesetzt war. Von einem Arbeitnehmer zu verlangen, dass er einen außerordentlichen Untersuchungstermin beim behandelnden Arzt erhält, nur um die geforderte ärztliche Bestätigung zu erhalten, würde die Treuepflicht zum Arbeitgeber weit überspannen. ASG Wien 19.11.2001, 32 Cga 54/01x, Berufung erhoben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte