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Höchstbetrag des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters

ARD 5301/26/2002 Heft 5301 v. 12.4.2002

( § 24 Abs 4 HVertrG ) Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Vertragsbeendigung wird durch die durchschnittliche Jahresvergütung, gebildet aus dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre, begrenzt und kann diese somit nicht überschreiten.

OGH 14.12.2000, 6 Ob 260/00d

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