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Rz 4356 EStR 2000

ARD 5301/19/2002 Heft 5301 v. 12.4.2002

( Rz 4356 EStR 2000 ) Hinsichtlich der Anwendbarkeit der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl II 2000/95, ARD 5111/3/2000, erfolgt in Rz 4356 EStR 2000 eine Klarstellung in Bezug auf Versicherungsvertreter und Bausparkassenvertreter.

Rz 4356 EStR 2000 lautet:

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