( § 198, § 217 BAO ) Ist eine Steuerschuld nicht bescheidmäßig festgesetzt und somit der formelle Abgabenzahlungsanspruch für den entstandenen Abgabenanspruch nicht geltend gemacht worden, ist die Vorschreibung eines Säumniszuschlages rechtswidrig. VwGH 23.03.2001, 2000/16/0080. (Bescheid aufgehoben)