( § 86 ASVG ) Es ist dem Versicherungsträger verwehrt, über einen vor Entstehung des Anspruches gestellten Antrag auf Zuerkennung einer Leistung inhaltlich zu entscheiden. Ein bescheidmäßiger Zuspruch einer Leistung unter der Bedingung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen ist unzulässig. LG Korneuburg 15.06.1999, 34 Cgs 51/99. (ZAS Jud. 4/2001)