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Verfassungswidrigkeit der pauschalierten Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte

ARD 5299/24/2002 Heft 5299 v. 4.4.2002

( § 53a ASVG ) Jene Bestimmungen des § 53a ASVG, wonach Dienstgeber für die bei ihnen gegen geringfügige Entlohnung beschäftigten Dienstnehmer Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung zu leisten haben, sofern die Summe der an geringfügig Beschäftigte ausbezahlten Entgelte das 1½fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, sind nicht durch den Kompetenztatbestand „Sozialversicherungswesen“ gedeckt und werden mit Ablauf des 31. 3. 2003 als verfassungswidrig aufgehoben.

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