Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen. Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2001 enden, müssen in Euro aufgestellt werden. Wurde die Handelsbilanz in Euro erstellt, ist das Wiener Verfahren 1996, BMF 13. 11. 1996, ARD 4800/35/96, grundsätzlich weiterhin anzuwenden; anstelle der bisherigen Bewertung im Ausmaß einer Beteiligung von S 100,- am Nennkapital ist allerdings eine Bewertung für einen Anteil in Höhe von einem Euro am Nennkapital vorzunehmen. Erlass des BMF 05.02.2002, 08 1037/1-IV/8/01; AÖF 2002/89, 39. Stück, ausgegeben am 21. 3. 2002.